AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Allgemeine Geschäftsbedingungen DIALOGZENTRUM RHEIN-RUHR GMBH
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Lieferungen, Leistungen und Angebote der DIALOGZENTRUM RHEIN-RUHR GMBH (nachfolgend „DZR‑R“). Sie gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich‑rechtlichen Sondervermögen.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Bestandteil des Vertrages, wenn DZR‑R ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zustimmt. Individuelle Vereinbarungen gehen diesen AGB vor. Mit Veröffentlichung dieser Fassung verlieren frühere Fassungen ihre Gültigkeit.
1. Angebot und Vertragsschluss
1.1 Angebote von DZR‑R sind freibleibend und unverbindlich. 1.2 Aufträge, Änderungen oder Ergänzungen sowie mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung von DZR‑R.
2. Preise
2.1 Maßgeblich sind – vorbehaltlich abweichender Regelungen – die in der Auftragsbestätigung genannten Preise. 2.2 Alle Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich Verpackung, Versand (inkl. Porto), Transportversicherung, etwaiger Zölle/Einfuhrabgaben und gesetzlicher Umsatzsteuer; Zuschläge (z. B. für Selbstklebeetiketten) werden gesondert berechnet.
3. Zahlungsbedingungen
3.1 Rechnungsbeträge sind rein netto ohne Skonto oder sonstige Abzüge zu zahlen. 3.2 Zahlungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum fällig. 3.3 Schecks/Wechsel werden nur erfüllungshalber angenommen; Diskont‑ und Wechselspesen trägt der Auftraggeber und sie sind sofort fällig. 3.4 Zahlungen gelten erst als erfolgt, wenn der Betrag dem Konto von DZR‑R gutgeschrieben ist.
3.5 Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen (§ 288 BGB); weitergehende Verzugsschäden bleiben vorbehalten. 3.6 Tritt eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers ein (z. B. Zahlungsverzug, Rücklastschriften, Insolvenzantrag), ist DZR‑R berechtigt, weitere Leistungen zu verweigern, Vorauszahlungen/Sicherheiten zu verlangen und – soweit gesetzlich zulässig – die gesamte Restschuld fällig zu stellen. 3.7 Aufrechnungs‑ und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Auftraggeber nur bei unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zu.
4. Lieferzeit / Lieferung
4.1 Liefertermine bedürfen der schriftlichen Bestätigung. 4.2 Termine sind keine Fixtermine, sofern nicht ausdrücklich als solche vereinbart. Angegebene/vereinbarte Termine beziehen sich auf die Übergabe an die Transportperson/-anstalt. 4.3 Ereignisse höherer Gewalt (z. B. Streiks, Energie‑/Rohstoffmangel, Betriebsstörungen, behördliche Maßnahmen, Ausfälle von Vorlieferanten ohne Verschulden) verlängern Fristen um die Dauer der Störung zzgl. angemessener Anlaufzeit. 4.4 Teillieferungen sind zumutbar und können abgerechnet werden. 4.5 Schadensersatz wegen Verzugs/Unmöglichkeit ist – außer bei Vorsatz/grober Fahrlässigkeit – der Höhe nach beschränkt auf den typischen, vorhersehbaren Schaden und maximal den Netto‑Auftragswert (ohne Portoanteil).
5. Gefahrübergang
5.1 Die Gefahr geht auf den Auftraggeber über, sobald die Ware der Transportperson übergeben wurde. 5.2 Verzögert sich der Versand auf Wunsch oder aus Gründen im Verantwortungsbereich des Auftraggebers, geht die Gefahr mit Anzeige der Versandbereitschaft über. 5.3 Versandweg und -mittel wählt DZR‑R, sofern nichts anderes vereinbart ist. 5.4 Transportversicherungen werden nur auf ausdrückliche Weisung und Kosten des Auftraggebers abgeschlossen.
6. Eigentumsvorbehalt
6.1 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung Eigentum von DZR‑R. 6.2 Der Auftraggeber tritt Forderungen aus der Weiterveräußerung bereits jetzt sicherungshalber an DZR‑R ab (verlängerter Eigentumsvorbehalt). 6.3 Der Auftraggeber ist verpflichtet, seine Abnehmer auf den Eigentumsvorbehalt hinzuweisen und DZR‑R auf Verlangen Namen/Anschrift mitzuteilen. 6.4 Übersteigen die Sicherheiten die Forderungen von DZR‑R um mehr als 20 %, gibt DZR‑R auf Verlangen Sicherheiten nach eigener Wahl frei.
7. Materialien, Unterlagen, Drucksachen des Auftraggebers
7.1 Vom Auftraggeber zu stellende Materialien/Unterlagen sind frei Haus zu liefern. Zur Kompensation von Auflagendifferenzen/Rückverlusten (z. B. Postfertigmachen) ist eine Mehrlieferung von 5 % vereinbart. 7.2 DZR‑R ist nicht verpflichtet, die angelieferten Stückzahlen zu überprüfen. 7.3 Der Auftraggeber trägt die Verantwortung dafür, dass Form/Inhalt der bereitgestellten Materialien keine Rechte Dritter verletzen und keine gesetzlichen/behördlichen Vorschriften missachten. 7.4 Verpackungsmaterial wird nur bei ausdrücklicher Vereinbarung zurückgegeben. 7.5 Für Verlust/Beschädigung gilt die Haftungsregelung in Ziffer 10. 7.6 Über Restmengen informiert DZR‑R auf Wunsch; erfolgt binnen 14 Tagen nach Mitteilung keine Weisung, ist DZR‑R zur fachgerechten Vernichtung berechtigt.
8. Gewährleistung
8.1 Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Kalendertagen ab Ablieferung schriftlich zu rügen. Versteckte Mängel sind nach Entdeckung unverzüglich anzuzeigen. 8.2 Mängel eines Teils der Lieferung berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung. 8.3 Bei berechtigter Mängelrüge leistet DZR‑R nach eigener Wahl Nacherfüllung (Nachbesserung oder Ersatzlieferung) innerhalb angemessener Frist. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Auftraggeber die Vergütung mindern oder – bei nicht nur unerheblichem Mangel – vom Vertrag zurücktreten. 8.4 Weitergehende Ansprüche richten sich nach Ziffer 10. Gesetzliche Sonderfälle (Arglist, Garantie, Produkthaftung) bleiben unberührt.
9. Portokosten
DZR‑R gibt Sendungen nur dann zur Post, wenn die Portokosten spätestens zwei Tage vor Postaufgabe einem Konto von DZR‑R gutgeschrieben sind.
10. Haftung
10.1 DZR‑R haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz. 10.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet DZR‑R nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten); die Haftung ist in diesen Fällen auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. 10.3 Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Mitwirkungs‑/Abnahme‑ und Freigabepflichten des Auftraggebers bleiben unberührt.
11. Geheimhaltung
DZR‑R wahrt Vertraulichkeit über alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werdenden Informationen und wird diese ohne Zustimmung des Auftraggebers nicht an Dritte weitergeben, es sei denn, DZR‑R ist hierzu gesetzlich verpflichtet.
12. Ergänzende Geschäftsbedingungen
Für bestimmte Leistungsbereiche gelten ergänzend die nachfolgenden besonderen Bedingungen, die im Kollisionsfall Vorrang haben.
13. Ergänzende AGB für die Marketingberatung
13.1 Für eine einmalige Erstberatung, in der bereits marketingpolitische Vorgehensweisen vorgeschlagen werden, wird eine Beratungsgebühr erhoben. 13.2 Gleiches gilt für die Durchführung/Analyse von Marketing‑ oder Werbeaktionen (z. B. Bewertung von Kunden‑/Interessentendaten, Interpretationen und Empfehlungen). 13.3 Die Beratung erfolgt nach bestem Wissen; eine Erfolgsgarantie wird nicht übernommen. Es gilt die Haftung nach Ziffer 10. 13.4 Reisekosten, Spesen und Kilometergeld werden nach den jeweils geltenden Sätzen abgerechnet.
14. Zusatzkosten / Spesen (Agenturleistungen)
14.1 Satz-, Foto‑, Repro‑ und sonstige technische Fremdkosten werden gesondert berechnet und sind nicht im Honorar für Konzeption, Text, Layout und Reinzeichnung enthalten. Nachträgliche, vom Auftraggeber veranlasste Änderungen werden nach Zeit‑ und Materialaufwand berechnet. Bestellte, aber nicht in Anspruch genommene Leistungen sind zu vergüten. 14.2 Für Reise‑/Nebenkosten gilt Ziffer 13.4 entsprechend.
15. Haftung für Inhalte / Freigaben
Die rechtliche Zulässigkeit von Inhalten (z. B. Text, Bild, Darstellung) hat der Auftraggeber vor Veröffentlichung zu prüfen und schriftlich freizugeben. Erfolgt die Freigabe nicht innerhalb einer angemessenen Frist nach Vorlage (regelmäßig 10 Arbeitstage), kann DZR‑R – sofern vereinbart – von einer Freigabe ausgehen. Unberührt bleiben zwingende gesetzliche Rechte; es gilt Ziffer 10.
16. Urheber‑ und Nutzungsrechte
16.1 Urheber‑ sowie sonstige Schutzrechte an Konzeptionen, Texten, Layouts, Grafiken, Entwürfen, Daten u. Ä. verbleiben bei DZR‑R. Der Auftraggeber erhält – nach vollständiger Bezahlung – die einfachen, nicht exklusiven Nutzungsrechte im vertraglich vereinbarten Umfang für eigene Zwecke. 16.2 Werden von DZR‑R entwickelte Werbemittel in weiterer Auflage außerhalb von DZR‑R produziert, ist DZR‑R vorrangig zu beauftragen, sofern das Angebot von DZR‑R den medianen Vergleichspreis anderer Anbieter nicht um mehr als 5 % übersteigt; andernfalls erhält DZR‑R 5 % des Produktionspreises als Vergütung. 16.3 DZR‑R erhält unentgeltlich mindestens 10 Belege sämtlicher von DZR‑R (ganz oder teilweise) gestalteter Werbemittel und darf diese – auch nach Übertragung von Nutzungsrechten – zu Eigenwerbungszwecken verwenden (z. B. Referenzen, PR, Wettbewerbe).
17. Ergänzende AGB für Neue Medien
17.1 Urheberrechte an Bildschirmtexten, Grafiken, Navigationsbäumen, Skizzen, Entwürfen u. Ä. verbleiben bei DZR‑R. 17.2 Nutzungsrechte richten sich nach Ziffer 16. 17.3 Haftung nach Ziffer 10; Reise‑/Nebenkosten nach Ziffer 13.4.
18. Herstellung von Werbemitteln / Druck / EDV
18.1 Bei der Herstellung von Werbemitteln sind Mehr‑/Minderlieferungen bis zu 10 % der Bestellmenge, bei Transportversandhüllen bis zu 20 % branchenüblich und kein Mangel. 18.2 Die Vernichtung von Restmengen richtet sich nach Ziffer 7.6. 18.3 Änderungen aufgrund von Korrekturabzügen bedürfen der schriftlichen Bestätigung. 18.4 Bei kleinen Auflagen werden Korrekturabzüge nur auf ausdrücklichen Wunsch zugesandt. 18.5 Druck‑/EDV‑/Datenproduktionen sind vom Auftraggeber freizugeben; mit der Freigabe werden Adressen, Texte, Stand, Druckbild und Vorlagen bestätigt. Nach Freigabe haftet DZR‑R für Fehler nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. 18.6 Bei farbigen Reproduktionen in allen Druckverfahren sind geringfügige Abweichungen vom Original technisch bedingt und zulässig; Gleiches gilt für Abweichungen zwischen Andruck und Auflagenvordruck. 18.7 Im Übrigen gelten die branchenüblichen Bedingungen der deutschen Druckindustrie.
19. Erfüllungsort / Gerichtsstand / Schlussbestimmungen
19.1 Erfüllungsort ist Düsseldorf. 19.2 Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – Düsseldorf. Es gilt deutsches Recht; das UN‑Kaufrecht (CISG) ist ausgeschlossen. 19.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein/werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
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